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Leitfaden zur Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen einen uneingeschränkten Zugang zu Internet, Software und digitalen Geräten – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Ziel ist es, Inhalte so zu gestalten, dass sie verständlich, zugänglich und ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Digitale Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil von Inklusion und ermöglicht die gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben. Davon profitieren nicht nur Menschen mit dauerhaften Einschränkungen, sondern auch Ältere und Personen mit vorübergehenden Beeinträchtigungen.

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Gesetz fordert digitale Inklusion

Während bisher vor allem öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet waren, rückt das Thema zunehmend auch für die Wirtschaft in den Fokus. Ab Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch viele Unternehmen und Wirtschaftsakteure zur barrierefreien Gestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen. Mehr zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im vollständigen Artikel.

In diesem Artikel erhältst Du eine Checkliste, die Dich Schritt für Schritt auf dem Weg zur Barrierefreiheit begleitet.

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit (auch Barrierefreiheitserklärung genannt) ist ein öffentlich zugänglicher Informationstext, der Auskunft über den aktuellen Barrierefreiheits-Status eines digitalen Angebots gibt. Meist wird sie als eigene Unterseite auf der Website angelegt; ähnlich wie das Impressum oder die Datenschutzerklärung; und sollte von jeder Seite aus leicht erreichbar sein. In dieser Erklärung steht, welche Bereiche der Website oder App barrierefrei sind und welche ggf. (noch) nicht. Im Prinzip beschreibt sie den aktuellen Zustand der Barrierefreiheit des Angebots, offen und transparent.

Wichtig ist: Die Erklärung selbst muss natürlich ebenfalls barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet z.B., dass dein Text von Screenreadern gut vorgelesen werden kann, die Sprache klar und verständlich ist (möglichst in einfacher Sprache gehalten) und Design-Aspekte wie ausreichender Kontrast und gut lesbare Schrift berücksichtigt werden.

Rechtliche Funktion: Das BFSG schreibt vor, dass Anbieter von bestimmten Dienstleistungen offenlegen, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Diese Information soll für alle zugänglich und wahrnehmbar bereitgestellt werden, etwa in den AGB oder an anderer gut sichtbarer Stelle auf der Website. Eine Barrierefreiheitserklärung erfüllt genau diesen Zweck: Sie dokumentiert die getroffenen Maßnahmen zur Barrierefreiheit und macht sie für Verbraucher transparent. Damit ist sie kein bloßes Alibi oder Freibrief, Barrieren bestehen zu lassen, sondern ein ergänzender, gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der Barrierefreiheitspflichten. Unternehmen zeigen darin ehrlich, wo sie stehen: “Hier ist unser Angebot barrierefrei und hier arbeiten wir noch daran.” Dies schafft Vertrauen bei den Nutzern und legt gleichzeitig offen, dass etwaige Mängel bekannt sind und behoben werden sollen. Nicht zuletzt ist die Erklärung zur Barrierefreiheit auch aus rechtlicher Sicht wichtig: Sie ist verpflichtend. Das Fehlen oder eine unvollständige Erklärung kann als Verstoß gegen das BFSG gewertet werden, mit entsprechenden Konsequenzen. Behörden können dies ahnden (es drohen Bußgelder bis zu 100.000 €) und auch Konkurrenten könnten fehlende Erklärungen wettbewerbsrechtlich abmahnen. Kurz: Die Erklärung ist integraler Bestandteil eines rechtskonformen und inklusiven Online-Angebots.

Website-Barrieren beheben: Eine kompakte Anleitung in 6 Schritten


1. Prüfen, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt

Zuerst sollte geprüft werden, ob die eigene Website unter die Regelungen des BFSG fällt. Betroffen sind Hersteller, Händler und Importeure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Reine B2B-Angebote sind davon ausgenommen – es muss jedoch eindeutig erkennbar sein, dass keine Leistungen für Privatpersonen erbracht werden.

Tipp: Mithilfe des BFSG-Check kannst Du prüfen, ob Du vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen bist.

2. Barrieren analysieren

Im nächsten Schritt erfolgt eine gründliche Prüfung der Website. Hierbei helfen Tools wie WAVE, der W3C Validator sowie manuelle Tests. Alle gefundenen Barrieren sollten systematisch in einem Prüfbericht dokumentiert werden – am besten mit Hilfe einer Vorlage wie dem „Prüfbogen Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA“. Ein strukturierter Prüfbericht sorgt für Übersichtlichkeit, unterstützt bei der Planung konkreter Maßnahmen und bildet die Grundlage für die Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung. 

(Mehr zu kostenfreien Tools im vollständigen Artikel).

3. Barrieren beheben

Die dokumentierten Barrieren werden abgearbeitet und technisch behoben. 

4. Wirksamkeit prüfen

Nach der Behebung der Barrieren sollte die Website erneut getestet werden und die neuen Ergebnisse im Prüfbogen ergänzt. So lässt sich ermitteln, ob alle Barrieren tatsächlich behoben wurden oder ob weiterer Handlungsbedarf besteht.

5. Barrierefreiheit erklären

Nun wird eine Barrierefreiheitserklärung erstellt, zum Beispiel auf Basis der Vorlage nach dem ThürBarrWebG. Sie sollte folgende Inhalte enthalten:

  • eine Auflistung der Inhalte, die nicht vollständig barrierefrei sind,

  • Begründungen für bestehende Barrieren und gegebenenfalls Hinweise auf barrierefreie Alternativen,

  • eine Beschreibung des Feedbackverfahrens zur Meldung von Barrieren,

  • einen Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren inklusive Link zur zuständigen Stelle. 


6. Veröffentlichung und Kommunikation

Die Barrierefreiheitserklärung sollte gut sichtbar auf der Website eingebunden werden – zum Beispiel im Footer oder Impressum. Außerdem ist sie regelmäßig zu aktualisieren, insbesondere nach technischen Änderungen oder neuen Prüfungen. So bleiben alle Nutzer stets auf dem aktuellen Stand über den Barrierefreiheitsstatus der Website.

Wer braucht die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Private Wirtschaftsakteure im B2C-Bereich (Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher anbieten) fallen unter das BFSG . Rein geschäftliche B2B-Angebote oder reine Unternehmenswebsites ohne Verbraucher-Dienstleistung sind dagegen nicht erfasst. Das Gesetz zielt vor allem auf digitale Angebote, die Endkunden nutzen, ab, also zum Beispiel:

  • Produkte: Computer, Notebooks, Tablets und Smartphones; Geld- und Fahrkartenautomaten; internetfähige Fernseher; E-Book-Lesegeräte; Router u.a.
  • Dienstleistungen: Telefonie- und Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen, Angebote des elektronischen Geschäftsverkehrs (Online-Shops, Buchungsportale), E-Books und E-Reader-Dienste, Messenger-Dienste, Online-Ticketbuchungen im Personenverkehr usw.

Online-Händler und Website-Betreiber stehen somit besonders in der Pflicht, ihre Internetangebote barrierefrei zu gestalten . Ein reiner Firmenauftritt zur bloßen Unternehmenspräsentation hingegen benötigt keine BFSG-Erklärung – aber sobald über eine Website Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft oder erbracht werden (z.B. ein Online-Shop), gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit und zur Information darüber. Wichtig: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz) sind für Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Das heißt, ein kleiner familiengeführter Online-Shop braucht keine Erklärung, größere betroffene Unternehmen sollten jedoch rechtzeitig prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich des BFSG fallen, um fristgerecht alle Anforderungen umzusetzen.

Welche Inhalte muss eine Barrierefreiheitserklärung enthalten?

Das BFSG (konkret Anlage 3 zu §§ 14, 28 BFSG) legt fest, welche Informationen mindestens bereitgestellt werden müssen. Auf dieser Grundlage – und in Anlehnung an bewährte Muster für Barrierefreiheitserklärungen – sollte Ihre Erklärung folgende Bestandteile enthalten:

  • Allgemeine Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung: Ein kurzer Überblick, worum es bei Ihrem Angebot geht (z.B. Art der Website/App und ihr Zweck) und zwar in einem barrierefreien Format (klarer, verständlicher Text).

    Beispiel: “Diese Erklärung gilt für die Website www.mein-angebot.de und die dazugehörige mobile App, auf der [Beschreibung der Dienstleistung] bereitgestellt wird.”

  • Erläuterungen zur Nutzung: Falls für das Verständnis der Nutzung Ihres Dienstes spezielle Hinweise nötig sind, sollten Sie diese beschreiben. Dies können z.B. Anleitungen sein, wie man bestimmte Funktionen der Website barrierefrei bedienen kann, oder Hinweise auf besondere Einstellungen. Ziel ist, das Verständnis der Durchführung der Dienstleistung zu erleichtern.

  • Stand der Barrierefreiheit / Erfüllungsgrad: Hier beschreiben Sie, inwieweit Ihr digitales Angebot die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Geben Sie an, ob Ihr Angebot vollständig konform ist, teilweise konform (also noch mit Ausnahmen/Barrieren) oder nicht konform. Idealerweise beziehen Sie sich auf anerkannte Standards wie die WCAG 2.1 Richtlinien (Konformitätsstufe A, AA, AAA) oder die entsprechende EU-Norm EN 301 549, die den Anforderungen zugrunde liegen. Falls noch Barrieren bestehen, sollten Sie diese offen benennen und erläutern: Welche Inhalte oder Funktionen sind noch nicht barrierefrei? Warum ist das so (z.B. “unverhältnismäßige Belastung” oder technische Gründe)? Und gibt es evtl. barrierefreie Alternativen für diese Inhalte? (Diese detaillierte Auflistung ist vor allem für öffentliche Stellen verpflichtend, wird aber auch Unternehmen empfohlen, um Transparenz zu schaffen.)

  • Prüfmethoden der Barrierefreiheit: Lege dar, wie Du den oben genannten Erfüllungsgrad ermittelt hast. Wurde die Website/App durch einen Selbsttest intern bewertet oder gab es eine externe Prüfung durch Dritte? Wurden anerkannte Testverfahren (z.B. BITV-Test) angewendet und Menschen mit Behinderungen in die Tests einbezogen? Idealerweise gibst du auch das Datum der Bewertung an und verlinkst ein Prüfprotokoll, falls vorhanden.

    Beispiel: “Stand der Bewertung: Mai 2025, durchgeführt als Selbsteinschätzung.”

  • Kontaktmöglichkeit für Feedback: Ein zentrales Element ist ein Feedback-Mechanismus. Nutzer müssen einfach melden können, wenn ihnen Barrieren auffallen oder sie Informationen zur Umsetzung benötigen. Gib also eine Kontaktadresse an (E-Mail und postalisch, ggf. Telefon), an die sich Menschen mit Behinderung wenden können. Nenne idealerweise auch eine Ansprechperson oder Abteilung (z.B. “Beauftragter für Barrierefreiheit” in Ihrem Unternehmen) und die typische Reaktionszeit auf eingehende Meldungen. Dieses direkte Feedback hilft Dir, Probleme zu erfahren und zu beheben, bevor es zu Beschwerden kommt.

  • Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsstelle): Sollte eine Person mit Deiner Antwort auf eine Barriere-Meldung nicht zufrieden sein oder keine Reaktion erhalten, muss sie informiert sein, wie sie ihr Recht weiter verfolgen kann. Hier kommt das Durchsetzungsverfahren ins Spiel. Im Rahmen des BFSG können Verbraucher sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese an das Behindertengleichstellungsgesetz angelehnte Stelle vermittelt bei Konflikten zwischen Verbraucher und Unternehmen in Sachen Barrierefreiheit. In Ihrer Erklärung solltest Du kurz auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens hinweisen und die zuständige Schlichtungsstelle (inklusive Link oder Kontaktdaten) angeben.

    Beispiel: “Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unseres Angebots benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.”

  • Zuständige Aufsichts- bzw. Marktüberwachungsbehörde: Das BFSG sieht vor, dass für die Überwachung der Pflichten Behörden benannt werden. Sie sollten daher in der Erklärung auch anführen, welche Behörde für die Überwachung der Barrierefreiheit Deines Angebots zuständig ist. Da diese Marktüberwachungsbehörden teils noch festgelegt werden, kann dies ggf. nachgetragen werden. In der Praxis wird dies voraussichtlich eine Behörde im jeweiligen Bundesland sein (z.B. in Hessen wurde bereits eine benannt).

    Beispiel: “Zuständige Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Barrierefreiheit: [Name und Kontakt der Behörde]”.

  • Erstellungsdatum und Aktualisierung: Gib an, wann die Erklärung erstellt bzw. zuletzt aktualisiert wurde und auf welcher Bewertungsgrundlage sie beruht. Laut der gängigen Praxis (z.B. bei öffentlichen Stellen) sollte die Erklärung mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden. So stellst Du sicher, dass die Informationen stets korrekt sind.

    Beispiel: “Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt und zuletzt am 15.08.2025 aktualisiert.”

Hinweis: Die oben genannten Punkte decken die gesetzlichen Mindestanforderungen ab. Du kannst Deine Erklärung darüber hinaus mit weiteren Angaben ergänzen, die nützlich sind. Zum Beispiel kannst Du besondere Maßnahmen hervorheben, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen (etwa zusätzliche Assistenzfunktionen auf der Website, Angebote in Leichter Sprache oder Gebärdensprache, etc.). Alles, was zeigt, dass Du Barrierefreiheit ernst nimmst, kann das Bild abrunden, solange die Erklärung übersichtlich bleibt und die Pflichtangaben erfüllt sind.

Schritt-für-Schritt zur eigenen Barrierefreiheitserklärung

Die Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung mag zunächst komplex klingen, lässt sich aber strukturiert angehen. Folgende Schritte helfen Dir dabei:

  1. Prüfe, ob Dein Angebot unter das BFSG fällt: Verschaffe Dir Klarheit, ob Dein Produkt/Deine Dienstleistung von den BFSG-Pflichten betroffen ist. Stelle Dir Fragen wie: Bieten wir Verbrauchern eine der relevanten Dienstleistungen an (Online-Shop, Buchungsplattform, Banking-App, etc.)? Gehören wir nicht zu den ausgenommenen Kleinstunternehmen? Falls Du unsicher bist, nutze Hilfsmittel wie den BFSG-Check oder die FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, um das abzuklären. Erst wenn feststeht, dass Du eine Erklärung brauchst, lohnt es sich, ins Detail zu gehen.
  2. Barrierefreiheitsanforderungen und Standards verstehen: Informiere Dich über die konkreten Anforderungen an Barrierefreiheit, die für Dein Angebot gelten. Die BFSG-Verordnung (BFSGV) verweist auf technische Standards, vor allem die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA als Maßstab für Webseiten und Apps. Mach Dich mit diesen Richtlinien vertraut, zumindest in groben Zügen. So weißt du, worauf bei der Gestaltung und Bewertung zu achten ist. Viele Kriterien sind auch im Einfachen-Checklisten-Format verfügbar (z.B. veröffentlicht die Bundesfachstelle oder Webseiten wie “BITV Test” Prüfschritte in verständlicher Form).
  3. Mit einer Ist-Analyse die Barrierefreiheit Deines Angebots testen: Untersuche Deine Website oder App auf bestehende Barrieren. Dabei helfen automatisierte Tools und manuelle Tests. Nutze z.B. kostenlose Prüftools (wie den WAVE-Scanner, den eRecht24 Barrierefreiheits-Scanner oder den Siteimprove Accessibility Checker) für einen ersten Überblick. Ergänze das durch manuelle Tests, navigiere Deine Seiten einmal nur per Tastatur oder lass Dir Inhalte von einem Screenreader vorlesen. Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Gern kannst Du auch externe Experten oder Testnutzer mit Behinderung einbeziehen, um ein umfassendes Bild zu bekommen. Das Ergebnis dieses Schritts ist eine Liste von Bereichen, die bereits barrierefrei funktionieren, und solchen, wo noch Verbesserungsbedarf besteht.
  4. Maßnahmen umsetzen (wo möglich): Bevor Du die Erklärung formulierst, ist es ideal, bereits einige identifizierte Barrieren zu beheben. Jeder gelöste Mangel bedeutet, dass Deine Erklärung positiver ausfallen kann und Nutzer weniger Einschränkungen erleben. Natürlich wirst Du vielleicht nicht alles sofort lösen können, aber sichtbare Fortschritte sind wichtig. Parallel kannst Du auch interne Prozesse aufsetzen, um Barrierefreiheit langfristig zu verankern (z.B. Schulungen für Mitarbeiter, Anpassung von Design-Systemen, Ernennung eines Barrierefreiheit-Beauftragten etc., viele dieser Schritte können auch in der Erklärung erwähnt werden, um Dein Engagement zu zeigen).
  5. Inhalte für die Erklärung zusammenstellen: Nutze die o. g. Liste der erforderlichen Bestandteile als Gerüst. Sammle alle Informationen, die Du für die Erklärung benötigst:

    Beschreibung Deines Angebots: z.B. Unternehmensname, welche Website/App abgedeckt ist, was dort gemacht werden kann.

    Stand der Konformität:Entscheide, welchen Konformitätsstatus Du angeben möchtest (vollständig, teilweise oder nicht konform mit den BFSG-Anforderungen bzw. WCAG-Standard) und notiere die wichtigsten Barrieren, die ggf. noch bestehen (mit kurzen Gründen oder Verweisen auf Lösungen in Arbeit).

    Prüfmethodik:
    Halte fest, wann und wie Du die Barrierefreiheit geprüft hast (Selbstbewertung vs. Audit, Datum, evtl. Prüftool genannt).

    Kontaktinformationen: Stelle Name/Funktion, E-Mail, Postadresse und Telefonnummer des Ansprechpartners zusammen, der Rückmeldungen entgegennimmt. Denken Sie auch an die Angabe des zugehörigen Bundeslands (Standort des Unternehmens), da davon die zuständige Aufsichtsbehörde abhängen kann .

    Schlichtungsstelle & Behörde: Recherchiere die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle nach BGG (eine zentrale Schlichtungsstelle beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales) sowie; falls bereits benannt; der für Dich zuständigen Marktüberwachungsbehörde im Land. Falls Letztere noch nicht klar ist, notiere zumindest, dass die Benennung erfolgt und Du die Info nachtragen wirst (wie im PSG-Beispiel oben geschehen).

    Erstellungsdatum: Lege fest, welches Datum die Erklärung tragen soll (i.d.R. das aktuelle) und merke vor, künftig jährlich eine Aktualisierung durchzuführen.
  6. Nutzung von Vorlagen oder Generatoren: Du musst das Rad nicht neu erfinden. Es gibt hilfreiche Generatoren und Muster, die Dir viel Arbeit abnehmen. Zum Beispiel bietet eRecht24 Fragebogen-gesteuerte Generatoren für Barrierefreiheitserklärungen an. Der Generator für Behörden ist gratis verfügbar, für Unternehmen ist er im Rahmen der Mitgliedschaft erhältlich. Eine kostenfreie Alternative ist der Generator von medienkonzepte.de, der speziell an den BFSG Anforderungen ausgerichtet ist . Dort gibst du Schritt für Schritt alle relevanten Daten ein (von der Beschreibung über den Konformitätsstatus bis zu Kontakt und Technik) und erhalten am Ende einen fertigen Text als HTML, Markdown oder Textdatei. Auch das Unternehmen Siteimprove stellt ein Online-Tool bereit, mit dem Du schnell und effizient eine Barrierefreiheitserklärung für Deine Website erstellen kannst. Nutze solche Tools ruhig, sie stellen sicher, dass kein Pflichtpunkt vergessen wird.

    Dennoch gilt: Personalisiere das Ergebnis und überprüfe es inhaltlich! Ein Generator liefert einen guten Rohentwurf, den Du an Deine spezifische Situation anpassen solltest (insbesondere die genannten Barrieren und Maßnahmen).
  7. In verständlicher, bürgernaher Sprache formulieren: Achte beim Verfassen der Erklärung auf einen klaren und verständlichen Schreibstil. Fachjargon oder allzu juristische Formulierungen sind fehl am Platz, schließlich richtet sich die Erklärung an alle Nutzer, also auch an Laien. Erkläre die Sachverhalte möglichst einfach und nutze bei Bedarf Untergliederungen oder Listen, um die Lesbarkeit zu erhöhen. Wenn möglich, bietest Du auch eine Version in Leichter Sprache an oder zumindest einen Abschnitt mit kurzer Zusammenfassung in sehr einfachem Deutsch, das ist zwar (noch) keine Pflicht für Unternehmen, zeigt aber Bürgerservice und kann Menschen mit kognitiven Einschränkungen helfen.
  8. Veröffentlichung und Zugänglichkeit sicherstellen: Integriere die fertige Erklärung gut sichtbar in Deinen Online-Auftritt. Bewährt hat sich ein Link namens “Barrierefreiheit” oder “Erklärung zur Barrierefreiheit” im Footer der Website oder im Hauptmenü, analog zum Impressum. So finden Nutzer die Infos jederzeit von jeder Seite aus. Stelle außerdem sicher, dass das HTML-Dokument der Erklärung selbst den gängigen Barrierefreiheitskriterien entspricht (korrekte Überschriftenstruktur, Alternativtexte für eventuelle Grafiken, Fokusreihenfolge etc., im Grunde sollte diese Seite genau so vorbildlich barrierefrei sein wie der Rest Deines Angebots). Teste die Seite der Erklärung mit den gleichen Methoden wie oben (z.B. Screenreader), um sicherzugehen, dass niemand ausgerechnet von der Barrierefreiheits-Erklärung ausgeschlossen wird.
  9. Aktualisieren und Pflegen: Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Plane daher ein, die Erklärung regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, beispielsweise einmal pro Jahr oder sobald sich wesentliche Änderungen ergeben (etwa wenn neue Features hinzugefügt wurden oder Barrieren behoben sind). Versehe Updates mit aktuellem Datum. So bleibt die Erklärung ein lebendiges Dokument und spiegelt stets die Realität wider. Bei langfristigen Projekten kann es auch sinnvoll sein, interne Verantwortlichkeiten festzulegen, wer die Inhalte der Erklärung pflegt.

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit mag zunächst nach zusätzlichem Aufwand klingen, ist aber ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Inklusion im digitalen Raum. Mit einer klaren, ehrlichen Barrierefreiheitserklärung zeigst Du Nutzern, dass Du Barrieren ernst nimmst und kontinuierlich abbaust. So erfüllst Du nicht nur die gesetzlichen Vorgaben des BFSG, sondern leistest auch einen Beitrag zu einem digitalen Thüringen, in dem alle Bürger Zugang zu Online-Angeboten haben.

Viel Erfolg bei der Erstellung Deiner Erklärung. Zögere nicht, die verfügbaren Hilfsmittel zu nutzen, um diesen Prozess zu vereinfachen!

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