Mann sitzt an einem Schreibtisch mit Computer und Grafiktablett, arbeitet an Website-Design
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Person im Rollstuhl benutzt einen Computer mit Tastatur und Maus an einem Holztisch
Ältere Frau mit Brille sitzt an einem Tisch und benutzt ein Tablet in einem gemütlichen Raum

Was ist das BFSG und warum ist es wichtig?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das ab dem 28. Juni 2025 gilt. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um . Ziel des BFSG ist es, die digitale Inklusion voranzubringen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Insbesondere sollen Barrieren in digitalen Medien und Angeboten abgebaut werden, sodass das Internet und digitale Produkte leichter zugänglich werden .

Kurz gesagt: Das BFSG stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf diskriminierungsfreie Teilhabe. Für Unternehmen bedeutet es neue Pflichten, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten und entsprechende Informationen bereitzustellen. Wer diese Vorgaben ignoriert, riskiert hohe Bußgelder oder Abmahnungen. Barrierefreiheit ist also nicht nur „nice to have“, sondern wird zur verbindlichen Anforderung.

Frage Antwort Hinweise
Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen? Das BFSG betrifft Hersteller, Händler und Importeure von Produkten sowie Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. /
Welche Unternehmen sind von der BFSG befreit? Das BFSG gilt nicht für private oder rein gewerbliche B2B-Angebote. Hier muss eindeutig erkennbar sein, dass es sich um B2B-Shops handelt und keine Verkäufe an Verbraucher erfolgen. Darüber hinaus sind Kleinstunternehmen, die im BFSG als Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Mio. Euro definiert sind, ausgenommen. Bieten diese Kleinstunternehmen jedoch Produkte an ( Dienstleistungen sind hier nicht betroffen), die unter das BFSG fallen, gelten keine Ausnahmen und sie sind nach wie vor verpflichtet, die betreffenden Produkte barrierefrei zu gestalten. Die Mitarbeiterzahl wird ermittelt aus der Zahl der Jahresarbeitseinheiten.
Für welche Produkte oder Dienstleistungen gilt das BFSG? Die BFSG-Vorschriften gelten für digitale Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden. >> Produkte umfassen: Hardwaresysteme für Verbraucher (z. B. Computer, Tablets, Laptops) einschließlich Betriebssysteme für diese Hardwaresysteme | Selbstbedienungsterminals im Zusammenhang mit den von der Richtlinie erfassten Dienstleistungen (z. B. Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten und interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen) | Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste (z. B. Smartphones oder Tablets) oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (z. B. Smart-TV) verwendet werden | E-Book-Lesegeräte || >>Dienstleistungen umfassen: Telekommunikationsdienste | Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (z. B. Websites und Apps von Fernsehsendern oder Video-on-Demand-Plattformen) | Elemente von Personenbeförderungsdiensten (mit Ausnahmen für Stadt- und Regionalverkehrsdienste) | Webseiten | Apps | elektronische Tickets und Ticketdienste | Bereitstellung von Verkehrsinformationen | Interaktive Selbstbedienungsterminals mit Ausnahme solcher, die integraler Bestandteil von Fahrzeugen sind | Bankdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher (z. B. Online-Banking, Eröffnung eines Bankkontos, Verträge, Beratung) | E-Books und hierfür bestimmte Software | Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel Websites und Apps, über die Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen vertreiben wie beispielsweise Onlineshops)
Wie wird die Barrierefreiheit gewährleistet? Laut der BFSG, sind Produkte und Dienstleistungen „barrierefrei‘‘, wenn sie für Menschen mit Einschränkungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen entsprechen. Dies beinhaltet die Erstellung eines Prüfberichts und schließlich die Freigabe der Erklärung zur Barrierefreiheit. Zusätzlich ist es empfehlenswert, barrierefreie Produkte regelmäßig zu testen, um die praktische Zugänglichkeit sicherzustellen. >> Dazu gehören unter anderem: Technische Anpassungen (z.B. Kontraste, Bedienbarkeit, Tastaturnavigation) | Kompatibilität mit Assistenzsystemen (z.B. Screenreadern, Braillezeilen/Braille-Displays, Sprachsteuerungen) | Bereitstellung alternativer Kommunikationsformate (z.B. Untertitel, Audiodeskriptionen) | Dokumentation und Freigabe der Erklärung zur Barrierefreiheit.

Wer überwacht die Einhaltung des BFSG?

Die Einhaltung des BFSG wird durch die von den 16 Bundesländern neu gegründete Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) überwacht. Die Marktüberwachungsstelle kann eigenständig oder auf Hinweis tätig werden und beispielsweise angemessene Stichproben durchführen. Stellt die Marktüberwachungsstelle einen Verstoß fest, kann sie Nachbesserungen anordnen.

Quelle: Pressemitteilungen der Landesregierung Sachsen-Anhalt 

Deine Checkliste, um barrierefrei zu werden

1. Prüfung:  Prüfe, ob dein Produkt oder die Dienstleistung betroffen ist (BFSG-Check). 

2. Analyse: Dein Produkt oder deine Dienstleistung auf Barrieren prüfen und in einem Prüfbericht dokumentieren.

3. Anpassungen: Änderungen und Verbesserungen vornehmen, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.

4. Testen: Prüfe erneut, ob die umgesetzten Änderungen wirksam und weitere Optimierungen möglich sind.

5. Erklärung erstellen: Erstelle eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die nicht barrierefreie Elemente und deren Gründe definiert und beschreibt. --> Zum Leitfaden

6. Veröffentlichung: Veröffentliche die Erklärung zur Barrierefreiheit auf deiner Website.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?

Unternehmen, die die Vorgaben des BFSG nicht erfüllen, müssen mit Bußgeldern rechnen. Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsvorgaben können Geldbußen von bis zu 100.000 Euro verhängt werden (§ 37 Abs. 1, 2 BFSG). Die genaue Höhe der Bußgelder hängt jedoch vom jeweiligen Verstoß ab. Zudem können Betroffene Schadensersatzansprüche geltend machen.

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