News - DIN 18220
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DIN 18220 – Baustein zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus

Gigabitstrategie 2025: Deutschlands Weg zur flächendeckenden Glasfaserversorgung

Im Juli 2022 wurde die Gigabitstrategie der Bundesregierung zur Umsetzung des Aufbaus eines flächendeckenden Glasfasernetzes in Deutschland veröffentlicht. In der Gigabitstrategie werden Ziele und Maßnahmen beschrieben. So will die Bundesregierung bis Ende 2025 die Versorgung aller Haushalte und Unternehmen mit Glasfaseranschlüssen auf 50 Prozent erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden fünf Maßnahmenblöcke entwickelt.

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Gigabitstrategie 2025: Deutschlands Weg zur flächendeckenden Glasfaserversorgung

In Teil 1 des ersten Maßnahmenblocks wird inhaltlich beschrieben, wie mit mehr Geschwindigkeit und verbesserten Rahmenbedingungen das gesetzte Ausbauziel erreicht werden kann. Ein wichtiger Baustein leitet sich daraus ab, den Einsatz von alternativen Legemethoden zu stärken, da sich insbesondere Telekommunikationsunternehmen, Wegebaulastträger und ausführende Unternehmen bisher auf kein festgeschriebenes Regelwerk (anerkannte Regeln der Technik) berufen konnten. Darüber hinaus wurden die Telekommunikationsunternehmen im Genehmigungsverfahren mit individuellen Nebenbestimmungen konfrontiert, aber auch mit Unsicherheiten, welche Legeverfahren wo eingesetzt werden können.

Daraufhin erhielt das Deutsche Institut für Normung in Zusammenarbeit mit allen Gremien den Auftrag, eine DIN-Norm für moderne Legemethoden zu schaffen. Parallel dazu wurde durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ein entsprechendes Merkblatt erarbeitet. Seit dem 28. Juli 2023 steht nun die DIN 18220 allen Beteiligten des Glasfaserausbaus zur Verfügung.

Durch die DIN-Nominierung werden die Kommunen befähigt, in ihrer Verantwortung und guten Gewissens Genehmigungen zu erteilen, es werden Anwendungsfälle beschrieben, wo welches Verfahren einsetzbar ist. Auch Fragen der Haftung wurden vereinfacht und Kompetenzdefizite werden mit dem neuen Regelwerk behoben. Ebenso wurde der Bauwirtschaft ein Rahmen gegeben, um benötigte Maschinen herzustellen und anzuschaffen.

Die DIN 18220 beschreibt weiterhin verschiedene offene Legemethoden wie, Schleif- Fräs- und Pflugverfahren und zu jedem Verfahren werden Anwendungsbereich, Lage des Schlitzes in der Fahrbahn, Methode, Maschinen, Werkzeuge, Herstellung des Schlitzes und Legung der Leerrohre dargestellt.

Die in Kurzform beschriebenen anerkannten Regeln der Technik gelten im Rechtsrahmen des TKG § 126 automatisch. Das heißt, auch die Zustimmung zur mindertiefen Verlegung muss nicht gesondert beantragt werden, sondern ist im Rahmen der Beantragung der Zustimmung gemäß § 127 Abs. 7, S. 1 TKG ausdrücklich mitzuteilen. Mit Geltung der DIN wurde der Begriff „mindertief“ in Bezug auf die beschriebenen Verfahren auf „regeltief“ umgewandelt. Als mindertief gelten nur noch Verfahren, die nicht in der Norm erfasst sind.

Aus Sicht der Digitalagentur Thüringen spielt bei allen Verfahren, auch für die, die noch nicht im Regelwerk erfasst sind, Kommunikation und Abstimmung zwischen allen Stakeholdern des Glasfaserausbaus eine große Rolle. Dafür sollten die empfohlenen Kooperationsvereinbarungen oder auch ein Letter of Intent zwischen Kommune und Telekommunikationsunternehmen genutzt werden.

Für alle Wegebaulastträger, Telekommunikationsunternehmen und bauausführende Unternehmen bietet das Gigabitbüro des Bundes kostenfreie Schulungen zur DIN 18220 an.