Viele Thüringer nutzen heute Smart-Home-Geräte, Heizungsapps oder Autos, die selbstständig Daten verarbeiten. Wie kann man sich davor schützen, dass solche Daten missbraucht werden oder in falsche Hände geraten?
Absolut schützen, dass die Daten missbraucht werden, kann man sich nicht. Aber man kann steuern, wie wahrscheinlich ein Missbrauch wird. Prinzipiell ist jeder Verarbeiter verpflichtet, die bei ihm gespeicherten personenbezogenen Daten ausreichend vor Missbrauch zu schützen. Aber was ist Missbrauch? Bei einem Hackerangriff ist es klar: die Daten werden zu Erpressungszwecken genutzt. Häufig korreliert die Annahme der Nutzer, was mit den eigenen Daten passiert, nicht mit den Vorstellungen der Verarbeiter. Missbrauch von personenbezogenen Daten bedeutet, dass die Daten unrechtmäßig oder zweckwidrig verwendet werden. Was kann ein Nutzer von einem Dienst erwarten (z. B. einer Heizungsapp), was mit den Temperaturmesswerten seiner Wohnung passiert und wo gehen Datenweitergabe oder zusätzliche Verarbeitungen über das Erforderliche hinaus?
Die Betroffenen müssen über Zwecke, Mittel und Umfang der Verarbeitung informiert werden. Dies geschieht in der Regel in der Datenschutzerklärung. Ein erster Schutzmechanismus wäre also, sich die Datenschutzerklärung durchzulesen. Häufig gibt es auch Einstellungen innerhalb einer App, die bestimmte Verarbeitungen ein- und ausschalten können. Gibt es Grund zur Annahme, dass doch noch weitere Verarbeitungen stattfinden, die nicht der Datenschutzerklärung entsprechen, kann man den Anbieter dazu befragen. Immer besteht das Recht, sich an die Aufsichtsbehörde, also den TLfDI zu wenden, wenn keine Auskunft gegeben wird oder der Verdacht besteht, dass eine Verarbeitung über das erforderliche Maß hinaus erfolgt.