Nach
monatelangen Verhandlungen konnten sich Bund und Länder im Juli auf ein
gemeinsames Eckpunktepapier für die Neuaufstellung der Krankenhäuser
einigen. Im Zentrum der Krankenhausreform steht die Umwandlung der
unbeliebten Fallpauschalen in Vorhaltebudgets, die die Krankenhäuser vom
ökonomischen Druck entlasten sollen. Die Krankenhäuser sollen nicht
mehr ausschließlich auf den Normalbetrieb optimiert werden. Die
Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es wichtig ist, dass unsere
Krankenhäuser auch für Krisensituationen in die Lage versetzt werden,
Kapazitäten vorzuhalten ohne auf den dadurch möglicherweise entstehenden
Kosten sitzen zu bleiben.
Budgets sollen entsprechend sogenannter
Leistungsgruppen verteilt werden. Dabei werden die Krankenhäuser durch
die Landeskrankenhauspläne in unterschiedliche Versorgungsstufen
eingeteilt. Außerdem sieht die Krankenhausreform vor, dass den Kliniken
Leistungsschwerpunkte zugeteilt werden, damit sich Kompetenzzentren
etablieren. So sollen vor allem kleine Krankenhäuser der niedrigsten
Versorgungsstufe die Akut- und Nahversorgung sicherstellen sowie die
Patienten für den Weitertransport in Spezialkliniken vorbereiten und
stabilisieren. In Spezialkliniken oder Maximalversorgungseinrichtungen
wie dem Uniklinikum Jena werden die Patienten dann in bestmöglicher
Qualität weiter behandelt. So wird angestrebt, dass nicht mehr alle
Krankenhäuser sämtliche Behandlungen durchführen, sondern durch eine
Spezialisierung die Behandlungsqualität im Mittelpunkt steht. Studien
belegen, dass die Überlebenswahrscheinlichkeit bei einer Behandlung in
spezialisierten Kliniken bei einigen Krankheitsbildern deutlich erhöht
ist.